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Begriffsbestimmungen
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Prüfungen und Sollwerte
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Festgelegte Prüffristen
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Begriffsbestimmungen für Wiederholungsprüfungen
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Ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel Dies sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z.B. Handbohrmaschine, Staubsauger.
Personelle Anforderungen an Prüfer und deren fachliche Qualifikation Prüfungen ortsveränderlicher, elektrischer Betriebsmittel können durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden. Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen setzen allerdings die Verwendung geeigneter Prüfgeräte sowie die Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft voraus.
Elektrofachkraft Als Elektrofachkraft im Sinne der UVV "Elektrische Anlagen" und Betriebsmittel gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (im Regelfall z.B. Elektrogeselle, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur).
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gilt, wer in Bezug auf die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln in gleichartige, sich wiederholende Arbeiten ausgebildet ist, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. Zur Instandhaltung zählt auch die Durchführung wiederkehrender Prüfungen.
Elektrotechnisch unterwiesene Person Als Elektrotechnisch unterwiesene Person gilt, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Hierfür kommen z.B. Gerätewarte etc. in Frage.
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Festgelegte Prüffristen der Betriebsmittel
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Die für die verschiedenen Arbeitsbereiche festgelegten Prüffristen für ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel sind Richtwerte und gelten für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Ob diese normalen Verhältnisse vorliegen, obliegt der Beurteilung durch eine Elektrofachkraft und kann im Einzelfall zu anderen Prüffristen führen. Ist mit besonders starken Beanspruchungen zu rechnen, sind entsprechend kürzere Prüffristen festzusetzen, z.B.:
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aggressive Umgebung, Feuchtigkeit
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mechanische Beanspruchung
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Andererseits können im Einzelfall längere Prüffristen festgelegt werden, wenn die Betriebsmittel geringeren Belastungen und geringer Nutzung ausgesetzt sind. Eine geringe Belastung oder Nutzung spiegelt sich z. B. in einer niedrigen Fehlerquote wider. Die Durchführung von Wiederholungsprüfungen entbindet den Betreiber und Benutzer allerdings nicht von der Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass bei erkennbaren Mängeln an ortveränderlichen, elektrischen Betriebs- mitteln diese der Nutzung sofort entzogen und einer Reparatur zugeführt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass elektrische Betriebsmittel vor der Benutzung auf augenfällige Mängel überprüft werden müssen.
Für Feuerwehren und Institutionen der technischen Hilfeleistungen sind als Prüffristen 12 Monate festgelegt. Als Prüflinge sind z.B. Elektrische Handgeräte, Handleuchten, Flutlichtscheinwerfer, Umfüll- pumpen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw. genannt. Darüber hinaus alle elektrischen Betriebsmittel die bei Übungen und Einsätzen benutzt worden sind.
Die gleiche Prüffrist von 12 Monaten gilt für elektrische Betriebsmittel in Laboratorien, Unterrichtsräumen in Schulen, Werkstätten und Baustellen und für Geräte der Gebäudereinigung. Eine verkürzte Prüffrist von 6 Monaten gilt im Bereich von Bädern, Schlachthöfen und in Küchen für Gemeinschaftsverpflegung. Eine verlängerte Prüffrist von 24 Monaten wurde für Bürobetriebe und Pflegestationen bzw. Heime festgelegt.
Eine Zusammenstellung welche elektrischen Betriebsmittel in den einzelnen Bereichen aufgeführt sind senden wir Ihnen gerne auf Anfrage.
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Prüfungen und Sollwerte
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Prüfumfang nach DIN VDE 0702-1
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Prüfgegenstand
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Schutzklasse I (mit Schutzleiter) -Verlängerungs- und Geräteanschluss- leitungen -elektrische Betriebsmittel, z.B. elektrisches Handwerkszeug
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Schutzklasse II (ohne Schutzleiter) -Geräteanschluss- leitungen -elektrische Betriebsmittel, z.B. elektrisches Handwerkszeug
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Prüfverfahren
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Prüfumfang
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1. Sichtprüfung -auf äußerlich erkennbare Schäden an: -Anschlussleitung einschließlich Steckverbindung, -Gehäuse, -Zugentlastung -Biege-, Knickschutz
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X
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X
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2. Schutzleiterprüfung Durchgang zwischen dem Schutzkontakt des Netzsteckers und berührbaren leitfähigen Gehäuseteilen bzw. der Gerätesteckvorrichtung
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< 0,3 Ohm bis 5 m Länge + 0,1 Ohm je weitere 7,5 m Länge max. 1 Ohm
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Schutzleiterwiderstand bei Bewegung der Leitung in Abschnitten über die gesamte Länge
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3. Isolationsprüfung
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> 1,0 M Ohm
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> 2,0 M Ohm
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Isolation- widerstandsmessung
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4. Schutzleiterprüfung
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< 3,5 mA
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Ersatzableitstrom- prüfung
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5. Berührungsstrom- prüfung
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< 0,5 mA
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Ersatzableitstrom- prüfung
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6. Funktionsprüfung
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X
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X
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Betrieb des Gerätes möglichst unter Einsatzbedingungen
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7. Ergebnis der Prüfung
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- Entscheidung über die Weiterverwendung - Protokollierung - nächster Prüftermin
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